Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der J. & A. Kuster Steinbrüche AG Bäch und ihren Kunden. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Kunde deren Gültigkeit. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Für die Uebernahme, Ausführung und Abrechnung gelten die SIA-Normen 118 / 178 / 226 / 246 für Naturstein, wenn und soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht etwas anderes bestimmen.

 

Preise: Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer/MWST und wenn nicht anders erwähnt in Schweizer Franken. Die MWST wird bei der Fakturierung zusätzlich verrechnet. Bei nach Gewicht gerechneten Waren ist eine Toleranz von plus 10 % gegenüber der bestellten Menge möglich. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialgestehungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.

Lieferungsmöglichkeiten: Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Für grössere Mengen ist die Lieferfrist speziell abzuklären. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in den Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages. Selbstverständlich werden die Lieferzeiten soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten; indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden. Für Lieferungen ab Lager ist Zwischenverkauf vorbehalten.


Versand:
Der Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Kunden; das gleiche gilt auch bei Uebernahme von Franko-Lieferungen. Nutzen und Schaden gehen mit der Bereitstellung und Individualisierung der Ware unsererseits auf den Kunden über. Für Beschädigungen, Verlust und Verspätung während des Transportes oder des Auf- und Ablads haften wir nicht. Die Verpackungskosten trägt der Kunde. Einwegpaletten und Verpackungen werden nicht zurückgenommen.


Materialbeschaffenheit:
Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Natursteins. Muster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen usw., ferner für Naturfehler wie Poren, offene Stellen, Einsperrungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen, wie sie auch keineswegs eine Wertverminderung des Natursteins bedeuten. Rohblöcke sind vor Frost zu schützen.


Mängelrüge:
Die Verantwortung für das Erkennen offensichtlicher Mängel oder allfälliger Missverständnisse liegt beim Kunden. Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn sie sofort nach Erhalt der Ware vorgebracht werden. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zahlbar; der Kunde hat seine ihm wegen angeblicher Mängel zustehenden Rechte gesondert geltend zu machen. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung werden Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenem Gewinnes oder dergleichen von uns abgelehnt. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen oder Versetzen stattzufinden; Reklamationen bei bereits eingebautem Material können auf keinen Fall anerkannt werden. Bei Mängeln, die erst nach Erhalt der Ware bzw. nach dem Verlegen oder Versetzen auftreten, gilt OR Art. 210. Besondere Eigenschaften eines Materials (z.B. Frostsicherheit) gelten nur als zugesichert, wenn wir sie in unserer Preisliste aufgeführt oder sonst schriftlich bestätigt haben.


Retouren:
Ausnahmsweise werden Steine in ungeöffneten Verpackungen mit einer Rücknahmekommission von 10% franko unserem Lager zurückgenommen. Einzelplatten, Sonderanfertigungen und Nicht-Lagerartikel können nicht retourniert werden.


Zahlung:
30 Tage ab Rechnungsdatum sind unsere Rechnungen ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung wird vom Ablauf der Zahlungsfrist an Verzugszins belastet und es fallen alle Rabatte etc. dahin. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt.


Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Kunde mit einer allfälligen Zahlung in Verzug, so können wir für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, unser Geschäftsdomizil. Wir können den Kunden auch an jedem anderen zuständigen Gericht belangen. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Unsere bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch ersetzt und ungültig.