Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der J. & A. Kuster Steinbrüche AG Bäch und ihren Kunden. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Kunde deren Gültigkeit. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Für die Uebernahme, Ausführung und Abrechnung gelten die SIA-Normen 118 / 178 / 226 / 246 für Naturstein, wenn und soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht etwas anderes bestimmen.
Preise: Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer/MWST und wenn nicht anders erwähnt in Schweizer Franken.
Die MWST wird bei der Fakturierung zusätzlich verrechnet. Bei nach
Gewicht gerechneten Waren ist eine Toleranz von plus 10 % gegenüber der
bestellten Menge möglich. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, eine Veränderung der Materialgestehungskosten eintritt, behalten
wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.
Lieferungsmöglichkeiten:
Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der
Lieferungsmöglichkeit angenommen. Für grössere Mengen ist die
Lieferfrist speziell abzuklären. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik,
Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in den
Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und
sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen
Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu
betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages.
Selbstverständlich werden die Lieferzeiten soweit nur irgend möglich,
pünktlich eingehalten; indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir
Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung
grundsätzlich ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht
das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden. Für Lieferungen
ab Lager ist Zwischenverkauf vorbehalten.
Versand:
Der Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Kunden;
das gleiche gilt auch bei Uebernahme von Franko-Lieferungen. Nutzen und
Schaden gehen mit der Bereitstellung und Individualisierung der Ware
unsererseits auf den Kunden über. Für Beschädigungen, Verlust und
Verspätung während des Transportes oder des Auf- und Ablads haften wir
nicht. Die Verpackungskosten trägt der Kunde. Einwegpaletten und
Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Materialbeschaffenheit:
Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen
des Natursteins. Muster können niemals alle Eigenschaften und
Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in
sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede,
Trübungen, Aderungen usw., ferner für Naturfehler wie Poren, offene
Stellen, Einsperrungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung
übernommen, wie sie auch keineswegs eine Wertverminderung des
Natursteins bedeuten. Rohblöcke sind vor Frost zu schützen.
Mängelrüge:
Die Verantwortung für das Erkennen offensichtlicher Mängel oder
allfälliger Missverständnisse liegt beim Kunden. Beanstandungen werden
nur entgegengenommen, wenn sie sofort nach Erhalt der Ware vorgebracht
werden. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am
Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zahlbar; der Kunde hat seine ihm
wegen angeblicher Mängel zustehenden Rechte gesondert geltend zu machen.
Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung werden Ansprüche wegen
ausgefallener Löhne, entgangenem Gewinnes oder dergleichen von uns
abgelehnt. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen oder
Versetzen stattzufinden; Reklamationen bei bereits eingebautem Material
können auf keinen Fall anerkannt werden. Bei Mängeln, die erst nach
Erhalt der Ware bzw. nach dem Verlegen oder Versetzen auftreten, gilt OR
Art. 210. Besondere Eigenschaften eines Materials (z.B.
Frostsicherheit) gelten nur als zugesichert, wenn wir sie in unserer
Preisliste aufgeführt oder sonst schriftlich bestätigt haben.
Retouren:
Ausnahmsweise werden Steine in ungeöffneten Verpackungen mit einer
Rücknahmekommission von 10% franko unserem Lager zurückgenommen.
Einzelplatten, Sonderanfertigungen und Nicht-Lagerartikel können nicht
retourniert werden.
Zahlung:
30 Tage ab Rechnungsdatum sind unsere Rechnungen ohne Abzug zahlbar.
Bei verspäteter Zahlung wird vom Ablauf der Zahlungsfrist an Verzugszins
belastet und es fallen alle Rabatte etc. dahin. Wir behalten uns vor,
Vorauszahlung in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon
bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach
unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt.
Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und der
etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an den gelieferten Waren
vor. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren
Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Kunde mit einer allfälligen
Zahlung in Verzug, so können wir für sämtliche noch ausstehenden
Lieferungen aus allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware
verlangen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, unser Geschäftsdomizil.
Wir können den Kunden auch an jedem anderen zuständigen Gericht
belangen. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich
die ordentlichen Gerichte zuständig. Unsere bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch ersetzt und ungültig.